Ein großes Thema auf welches seitens der Leitungskräfte der Drohnengruppe, sowie der Bereitschaftsleitung großen Wert gelegt wird, ist die Ausbildung der Einsatzkräfte. Auch wenn Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben ( kurz:.BOS ) nach §21a Abs.2 S.1 Nr.1 der Luftverkehrsordnung für den Betrieb von Drohnen sowie von der Erlaubnispflicht für den Betrieb von Drohnen bis 25 kg Startmasse ausdrücklich befreit sind, bedarf es einer ordentlichen Aus- sowie Fortbildung. Grundsätzlich müssen ersteinmal auf Ortsvereinsebene bestimmte Grundlagen erfüllt sein um in der Drohnengruppe aktiv werden zu können. Hierzu zählen folgende:
- Mindestens 18 Jahre alt
- BOS-Sprechfunker
- Absolvierung der Helfergrundausbildung (HGA)
- Interesse an Technik
- mind. eine Fachdienstausbildung
- Mitglied im Bereich der Bereitschaft des Ortsvereins
- Vorerfahrung Wünschenswert - aber nicht zwingen notwenig!
Sind diese Qualifikationen vorhanden, können die Einsatzkräfte des Ortsvereins mitwirken. Sollten diese nicht vorhanden sein, bilden wir die Einsatzkräfte gerne dazu aus. Für diejenigen die sich nun Entschieden haben die Drohne zu steuern, geht es nun mit der Absolvierung eines EU-Kenntnissnachweises A1/A3 weiter.
Handeln tun wir in der Drohnestaffel unseres Ortsvereins auf Grundlage der Dienstvorschrift des Bundesverbandes des Roten Kreuz zum Umgang mit Drohnen, sowie der Empfehlung für den Drohneneinsatz vom BBK für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben.