rettungshunde_header_01.jpg Foto: A. Zelck / DRKS

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Rettungshundearbeit

Ansprechpartner

Herr
Stefan Sturm

FAX: 06429 5369734

Tel: 0152 33527990
stefan.sturm@drk-stadtallendorf.de

Qualifizierung von Mensch und Tier

Für die Arbeit in einer Rettungshundestaffel müssen die ehrenamtlichen Helfer/innen und ihre Hunde entsprechend qualifiziert sein. Die Ausbildung des Hundes dauert ungefähr zwei Jahre. 

Alle Rettungshunde leben außerhalb ihrer Dienstzeit als normale Haus- und Familienhunde bei ihren Hundeführern und werden von diesen selbst zu Rettungshunden ausgebildet. Grundsätzlich sollte der Hund einen Grundgehorsam haben, begeisterungsfähig, freundlich, aufgeschlossen und verträglich mit Mensch und Hund sein.

Vor Beginn der Ausbildung muss der Hund, zusammen mit seinem Hundeführer, einen Eignungstest absolvieren. Nur wenn dieser bestanden wurde, kann die Ausbildung zum Rettungshund beginnen. Während der Ausbildung erlernt der Hund eine bestimmte für ihn geeignete Anzeigeform. Die Rettungshundestaffeln in Marburg und Gießen bilden ihre Hunde in der Flächensuche oder im Mantrailing aus.

Ist das Rettungshundeteam dafür bereit, absolviert es die Einsatzfähigkeitsprüfung gemäß gemPPO. Diese muss alle 18 Monate wiederholt werden. Eine bestandene Prüfung alleine ist in unserer Staffel jedoch nicht der Maßstab für die tatsächliche Einsatzfähigkeit des Rettungshundeteams. In Einsätze darf das geprüfte Mensch-Hund-Team erst, wenn es sich im Training während einsatzrealistischen Suchen bewährt hat.

Der Rettungshundeführer ist als Helfer des Sanitätsdienstes des Deutschen Roten Kreuzes Mitglied der jeweiligen DRK-Bereitschaft. Foto: A. Zelck / DRKS
Rettungshundearbeit des DRK.

Der Rettungshundeführer ist als Helfer des Sanitätsdienstes des Deutschen Roten Kreuzes Mitglied der jeweiligen DRK-Bereitschaft. Er nimmt am Dienst in seiner DRK-Bereitschaft wie alle anderen teil, wobei zu berücksichtigen ist, dass Rettungshundeführer ein zeitaufwendiges Ausbildungs- und Trainingsprogramm mit Ihrem Rettungshund durchzuführen haben und ihnen daher die Möglichkeit hierzu anstatt anderer Dienste weitestgehend eingeräumt werden muss. Der Rettungshund ist Eigentum des Rettungshundeführers, mit dem er ein Team bildet. 

Die Belange der Rettungshundearbeit in Hinsicht auf alle grundsätzlichen und einheitlich geltenden Regelungen werden vom DRK-Generalsekretariat koordinierend wahrgenommen.  Rettungshundeinformationen sind in die Einsatz- und Alarmpläne des Landesverbandes, der Kreisverbände sowie der Rettungsleitstellen einbezogen. Sie können somit als wichtiges Element des Rettungseinsatzes z. B. bei Verschüttungen durch Gasexplosionen eingesetzt werden. Aber auch die Suche nach vermissten Personen (z. B. verwirrte Menschen) in der Fläche (Wald usw.) stellt eine eindeutige Indikation zur Alarmierung der Rettungshundeteams dar und ist ein häufiger Einsatzanlass.